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Körperschaftsteuer für Bibus - Lösung Voraussetzung für finanzielle Eingliederung

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Körperschaftsteuer für Bibus

Lösung Voraussetzung für finanzielle Eingliederung

Zu prüfen ist der § 14 I 1 Nr. 1 KStG. finanzielle Eingliederung bedeutet Mehrheitsbeteiligung, und zwar

  • direkt zzgl.

  • indirekt,

    • wenn bei der Zwischengesellschaft eine Mehrheit vorliegt.

Methode

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Es darf also nur dann eine mittelbare (= indirekte) Beteiligung berücksichtigt werden, wenn die Zwischengesellschaft mit Mehrheit beherrscht wird.

Die Schumann-AG hält direkt (!) keine Mehrheitsbeteiligung an der Catharina, da sie direkt lediglich mit 30 % beteiligt ist. Es ist also zu prüfen, ob im Rahmen indirekter Beteiligungen möglicherweise eine Mehrheit zustande kommt.

Die Schumann-AG hält mit 90 % mehr als die Hälfte an der Hubert-AG, die indirekte Beteiligung der Hubert-AG an der Catharina-GmbH kann also berücksichtigt werden. Bei der Stefan-AG ist dies mit 90 % ebenfalls der Fall, lediglich bei der Jan-GmbH nicht. Die Beteiligung an der Jan-GmbH wird daher nicht weiter berücksichtigt.

Beteiligung Schumann-AG an Catharina-GmbH

= direkte + indirekte Beteiligungen

= direkte Beteiligung + Beteiligung L-H-C + Betei ligung L-S-C

= 0,3 + 0,9·0,4 + 0,9·0,05

= 0,3 + 0,36 + 0,045

= 0,705 > 0,5.

Damit ist die Schumann-AG mehrheitlich an der Catharina-GmbH im Sinne des § 14 I 1 Nr. 1 KStG beteiligt, es liegt daher eine finanzielle Eingliederung der C bei der Schumann-AG vor.