Aufgabe:
Die M1-AG, die M2-AG und die M3-AG gehören jeweils unterschiedlichen Konzernen an. Sie gründen eine Unternehmung (die T-AG) und haben jeweils gleiche Anteile inne.
a) Entscheidungen können nur einstimmig getroffen werden.
b) Entscheidungen können mehrheitlich getroffen werden.
Ist die T-AG ein Gemeinschaftsunternehmen?
Vertiefung
Lösung:
Wichtig ist, dass die Mütter unabhängig voneinander sind und dass Entscheidungen über die Tochter gemeinschaftlich getroffen werden. Die Unabhängigkeit ist gegeben, denn die drei Mütter gehören unterschiedlichen Konzernen an.
Die gemeinschaftlichliche Führung ist bei a) der Fall, bei b) jedoch nicht, denn hier kann ein Mutterunternehmung durch die beiden anderen überstimmt werden.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Gemeinsame Vereinbarungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Gemeinsame Vereinbarungen (Internationale Konzernrechnungslegung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.