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Lohnsteuer für Bibus - Lohnsteuerabzug bei laufendem Arbeitslohn

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Lohnsteuer für Bibus

Lohnsteuerabzug bei laufendem Arbeitslohn

Expertentipp

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ERMITTLUNG DES LOHNSTEUERABZUGS BEI LAUFENDEM Arbeitslohn

1. Berechne zunächst die Höhe des laufenden Arbeitslohns.

2. Berechne sodann den Lohnzahlungszeitraum.

3. Ziehe danach von dem laufenden Arbeitslohn ab (da dies in den Lohnsteuertabellen nicht eingearbeitet ist):

  1. den anteiligen Versorgungs-Freibetrag und der anteilige Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und

  2. den anteiligen Altersentlastungsbetrag bei einem Arbeitnehmer, der vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat (§ 24a EStG) und
  3. einen etwaigen Freibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte.

4. Addiere in Schritt 4 den möglichen Hinzurechnungsbetrag, sofern der Arbeitnehmer von der Möglichkeit des § 39a I Nr. 7 EStG Gebraucht gemacht hat

5. Rechne bei Schritt 5 den so berechneten Arbeitslohn hoch auf den Jahresarbeitslohn, indem du 

bei monatlicher Zahlungsweise mit 12,

bei wöchentlicher Zahlungsweise mit 360/7 und

bei täglicher Zahlungsweise mit 360 multiplizierst.

6. Ziehe im 6. Schritt ab 

  1. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 102 € bei Versorgungsbezügen im Sinne des § 19 II EStG (Steuerklassen I – V), siehe dazu § 9a EStG

  2. Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € (Steuerklassen I, II und IV) bzw. 72 € in Steuerklasse III

  3. Vorsorgepauschale in den Steuerklassen I – IV, berechnet nach § 39b II EStG
  4. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG i.H.v. 1.308 € in der Steuerklasse II


7. Ermittle im 7. Schritt die Jahreslohnsteuer mithilfe des Grundtarifs gemäß § 32a I EStG für die Steuerklassen I, II und IV oder mit dem Splittingtarif gemäß § 32a V EStG für Steuerklasse III.

8. Rechne im 8. Schritt die Jahreslohnsteuer um, indem du bei monatlicher Lohnzahlung mit 1/12, bei wöchentlicher Lohnzahlung mit 7/360 und bei täglicher Lohnzahlung mit 1/360 multiplizierst.

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