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Lohnsteuer für Bibus - Lösung Abführung und Anmeldung Lohnsteuer

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Lohnsteuer für Bibus

Lösung Abführung und Anmeldung Lohnsteuer

Spätestens am zehnten Tag nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums muss der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an das Finanzamt übermitteln und bezahlen (§ 41a EStG).

Der § 41a II EStG enthält verschiedene Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume in Abhängigkeit von der Steuerschuld des vorangegangen Kalenderjahres:

  • Steuerschuld vorangegangenes Kalenderjahr

    1. 0 € – 1.080 €

      • Anmeldungszeitraum des laufenden Kalenderjahres

        • Kalenderjahr (d.h. jährlich)
           

      • Abgabe- und Bezahlungsfrist

        • bis zum Ablauf des zehnten Tages nach dem Ende des Kalenderjahres (bis zum Ablauf des 10.01.)
           

    2. 1.080,01 € – 5.000 €

      • Anmeldungszeitraum des laufenden Kalenderjahres

        • Kalenderjahr (d.h. vierteljährlich)

      • Abgabe- und Bezahlungsfrist

        • bis zum Ablauf des zehnten Tages nach dem Ende des Kalendervierteljahres (also für das erste Vierteljahr bis zum Ablauf des 10.04.)

    3. mehr als 5.000 €

      • Anmeldungszeitraum des laufenden Kalenderjahres

        • Kalendermonat (d.h. monatlich)
           

      • Abgabe- und Bezahlungsfrist

        • bis zum Ablauf des zehnten Tages des Folgemonats (z.B. für Jan. bis zum Ablauf des 10.02.)