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Lohnsteuer für Bibus - Gleitender Härteausgleich

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Lohnsteuer für Bibus

Gleitender Härteausgleich

Merke

Hier klicken zum AusklappenDer gleitende Härteausgleich ist dann durchzuführen, wenn 410 € <  x ≤ = 820 € mit x = Höhe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte beträgt, welche nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen sind.

Sofern entsprechende Nebeneinkünfte den Grenzwert von 410 € überschreiten, aber höchstens 820 € betragen, findet der gleitende Härteausgleich Anwendung. Vom Einkommen ist in diesem Fall jener Betrag abzuziehen, um den die Nebeneinkünfte niedriger als der Betrag von 820 € sind.

Merke

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Es gilt also die Formel: Härteausgleich = 820 - Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie 35-jährige Arbeitnehmerin Blocksberg hat nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfene Einkünfte von 500 €.

Der Härteausgleich berechnet sich gemäß § 46 V und § 70 EStDV wie folgt:

Höchstbetrag 820 € abzüglich der Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug 500 €

= Härteausgleichsbetrag 320 €.

Damit erhält man steuerpflichtige Nebeneinkünfte von Nebeneinkünften ohne Lohnsteuerabzug 500 € Härteausgleichsbetrag 320 €

= steuerpflichtige Nebeneinkünfte 180 €.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie 33-jährige Angestellte Medina hat nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfene Einkünfte von 800 €.

Höchstbetrag 820 € abzüglich der Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug 800 €

= Härteausgleichsbetrag 20 €.

Damit erhält man steuerpflichtige Nebeneinkünfte von den Nebeneinkünften ohne Lohnsteuerabzug 800 € abzüglich dem Härteausgleichsbetrag von 20 €

= steuerpflichtige Nebeneinkünfte 780 €.