Gab es Vorgaben der IHK zu der Mitteilung des Themas, das Sie bei der schriftlichen Prüfung abgeben mussten?
Lt. telefonischer Auskunft des Zuständigen „verzichtet die IHK München bewusst auf Vorgaben“, es gab also leider keinerlei Vorgaben.
Welche Medien hat die IHK zur Verfügung gestellt, welche durften Sie selbst mitbringen?
Zur Verfügung:
- Beamer
- Pinnwand
- Flipchart
- Visualizer (kein Tageslichtprojektor!)
- Moderationskoffer
- HDMI-Kabel zum Verbinden des eigenen Laptops
- Ich wollte eigentlich mit Tageslichtprojektor vortragen. Dem Ladungsschreiben konnte ich entnehmen, dass es einen solchen nicht gibt. Zwei der drei Prüfer haben mir dann den Visualizer (Dokumentenkamera) angeschaltet und ich durfte vor Beginn der Prüfung kurz probieren, wie man die Blätter unter die Kamera legen muss.
Wichtig: Man muss sein Smartphone ausschalten! Ich wollte es eigentlich als Stoppuhr verwenden, das war nicht möglich. Aber es hat auch mit Armbanduhr geklappt. Der
Prüfungsausschussvorsitzende hat behauptet, im Ladungsschreiben hätte es eine Auflistung der zulässigen Hilfsmittel gegeben und alles, was dort nicht stand, ist nicht zulässig. Das stimmt aber nicht. Zu zugelassenen Hilfsmitteln steht gar nichts im Ladungsschreiben.
Welches Thema haben Sie präsentiert?
Kennzahlenanalyse eines Wohn- und Pflegeheims für ältere Menschen unter dem Aspekt des Personalaufwandes anhand der Zahlen aus den Jahresabschlüssen 2015 und 2016
Im Vortrag hatte ich die Kennzahlen Personalkostenintensität, Arbeitsproduktivität und Liquidität I und II behandelt.
Welche Themen sind im Fachgespräch aufgegriffen worden?
Zuerst kamen Fragen zu meinem Vortrag:
- Was heißt Liquidität?
- Wie ist die Liquidität dritten Grades definiert?
- Was heißt Produktivität? Hier hat der Prüfer noch einmal die Berechnung der Arbeitsproduktivität erwähnt, allerdings war die Formel verkehrt. Ich habe auf meinen Vortrag verwiesen und die korrekte Berechnungsformel genannt.
- Welche anderen Kennzahlen zur Vermögensstruktur kann man anhand der Strukturbilanz berechnen?
- Wie beurteile ich die EK-Quote meines Betriebs? Wie hoch ist die EK-Quote üblicherweise? Wie hoch soll sie sein?
- Wie werden die Anlagendeckungsgrade berechnet? Wie hoch sollen sie sein?
Dann kamen Fragen zum Thema Jahresabschluss:
- Was gibt es für steuerliche Aufzeichnungspflichten? Nicht Buchführungspflichten, sondern steuerliche Aufzeichnungspflichten
- Welche drei Verrechnungsverbote gibt es im HGB? Was darf verrechnet werden?
- Was ist notwendiges und was ist gewillkürtes Betriebsvermögen? Was ist, wenn ich als Gesellschafter ein Auto aus dem Privatvermögen 9 % betrieblich nutze und 91 % privat. Ist das gewillkürtes BV?
- Wenn ich für meinen Betrieb eine Software selbst programmiert habe, wie muss ich sie bezüglich der Bilanzierung behandeln?
- Was ist Disagio? Wie wird es aufgelöst? Wie wird es in der Handels- und wie in der Steuerbilanz behandelt?
- Was sind Verbindlichkeiten? Eventualverbindlichkeiten? Rückstellungen?
Was können Sie Ihren Nachfolgern zum Ablauf der mündlichen Prüfung mitteilen?
Ich war fast 45 min früher da, was auch gut war, weil ich 30 min vor meinem Termin hereingerufen wurde. Ich konnte aber selbst bestimmen, ob ich wirklich früher anfangen will. Für mich war es gut, weil ich dadurch keine Zeit hatte, noch nervöser zu werden.
Mein Fachvortrag hat genau 15 min gedauert. Das war auch so geplant. Bei 14,5 min hat der Ausschussvorsitzende mich mit einem Blick auf seine Uhr auf die Zeit hingewiesen, da war ich aber schon bei meinem letzten Satz.
Die Prüfer waren tatsächlich sehr wohlwollend. Es war nicht schwer, beim Vortrag mit ihnen Blickkontakt zu halten.
Beim Fachgespräch hat mich Folgendes verwundert: Bei den Vorbereitungskursen von Endriss wird immer betont, dass man in drei bis vier ganzen Sätzen antworten soll, Praxisbezug nachweisen und auch auf andere Themen hinweisen soll. Bei mir haben die Prüfer mehrmals nach meinen Antworten darauf hingewiesen, dass die Zeit läuft. Dabei war ich doch 30 min früher dran und im
Ladungsschreiben steht, das Gespräch soll mindestens 30 min dauern. Ich halte es aber trotzdem für sinnvoll mit mehreren Sätzen zu antworten. Es ist ja nicht so, dass ich über das Wetter geredet habe, sondern z. B. bei der Frage nach der Eigenkapitalquote habe ich kurz erwähnt, warum die Quote in Deutschland häufig sehr niedrig ist.
Nach dem Fachgespräch, das mir sehr kurz vorkam - Steuern kamen gar nicht vor -, musste ich kurz hinausgehen. Als ich wieder hereingeholt wurde, hat mir der Prüfungsausschussvorsitzende gesagt, dass ich bestanden habe, mir gratuliert, Glück für die Zukunft gewünscht und versprochen, dass ich Post von der IHK erhalten werden und mitgeteilt, dass ich mich ab sofort Bilanzbuchhalterin nennen darf.
Noten, also für den Vortrag und das Fachgespräch bzw. für die mündliche Prüfung wurden mir leider nicht mitgeteilt. Danach zu fragen habe ich mich nicht getraut, weil der Vorsitzende bei allem Formalen sehr steif war.
Insgesamt war die mündliche Prüfung keineswegs so schrecklich, wie ich es nach dem bisherigen Verhalten der IHK erwartet hatte...