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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch - Gesetzesänderungen darstellen

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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Gesetzesänderungen darstellen

Gesetzesänderungen beeinflussen immer wieder den Lernprozess vor der Prüfung.

Zum einen, weil die durchgeführten Änderungen oft ein "heißer Tipp" für die Prüfung sind.

Zum anderen aber auch, weil immer wieder (von den Prüflingen) diskutiert wird, ob und inwieweit die Änderungen nun noch in der Prüfung von der IHK berücksichtigt werden können. Hier gibt es dann stets unterschiedliche Informationen von unterschiedlichen Dozenten und unterschiedlichen IHKs und die Verwirrung ist stets groß, auch wenn die generelle Regel "klausurrelevant ist der Rechtsstand zum Ende des jeweiligen vorherigen Kalenderjahres" bekannt ist.

Schließlich auch deswegen, weil die Lösungen alter Klausuren bei der derzeitigen Vorbereitung veraltet sein könnten.

Beispiel

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Für die Klausuren gibt die bundeseinheitliche DIHK-Hilfsmittelliste den Rechtsstand exakt vor. Es gilt immer der Rechtsstand des letzten 31.12., also Ende des Vorjahres, somit das aktuell zu erstellende Jahr.

In der mündichen Prüfung sollte man auch in groben Zügen die Änderungen des aktuellen Jahres parat haben, um zu zeigen, dass man sich fortbildet und auch zukünftig seinen Aufgaben gerecht werden möchte.

Dabei muss man nicht genau die Höhe des Grundfreibetrages kennen, aber in 2022 sollte man zum Beispiel wissen, dass es ab dem 01.01.2022 die Möglichkeit der Option zur KSt für die Personengesellschaften gibt und was diese bedeutet.