Markus Schwach betreibt in Frankfurt am Main einen Getränkehandel und ein Hotel. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert. Seine USt-Voranmeldung gibt er monatlich ab. Für das Jahr 01 ergab sich Folgendes:
Schwach hat Getränke aus seinem Handel für sein Hotel entnommen. Der Nettoeinkaufspreis dieser Getränke belief sich auf einen Betrag von 3.000 €. Hätte er die Getränke regulär verkauft, hätten sie 5.000 € inkl. Umsatzsteuer gekostet. Für Handel und Hotel werden getrennt Bücher geführt, deshalb hat er dem Hotel insg. 3.000 € berechnet, aber es wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Beurteilen Sie Schwachs Vorgehensweise. Begründen Sie anhand von Rechtsvorschriften.
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