In Düsseldorf betreibt Harald Muschelmann einen Kfz-Handel mit Werkstatt. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert und die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Folgendes ist noch unklar:
Muschelmann muss eine Forderung bei einem Kunden einklagen, dessen Pkw er restauriert hatte. Auf dem Geschäftskonto ist schließlich neben Verzugszinsen i.H. von 450 € auch der ursprüngliche Rechnungsbetrag eingegangen.
Wie sind die Verzugszinsen umsatzsteuerlich zu behandeln? Begründen Sie.
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