In Düsseldorf betreibt Harald Muschelmann einen Kfz-Handel mit Werkstatt. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert und die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Folgendes ist noch unklar:
Ein Auto verkaufte Muschelmann an seinen Kunden Waldmann. Waldmann zahlte 13.000 € zzgl. 2.460 € USt. Die USt wurde aus Versehen in der Rechnung falsch berechnet, ausgewiesen und in der Voranmeldung so erfasst. Die Rechnung soll nicht korrigiert werden.
Nennen Sie entsprechende Vorschriften und Rechtsfolgen.
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