Es liegt ein unberechtiger Steuerausweis vor. Bemessungsgrundlage nach § 10 I UStG ist das Entgelt.
Dadurch, dass die falsche Umsatzsteuer berechnet wurde, muss nun die korrekte errechnet werden aus dem eingezogenen Betrag von 13.000 + 2460 = 15.460 €.
Rechnung:
Ausgangsgröße | 15.460,00 € |
- enthaltene USt | 2.468,40 € |
Entgelt | 12.991,60 € |
x 19 % | 2.468,40 € |
bezahlt | 2.460,00 € |
Nachzahlung | 8,40 € |
Beachte § 14c I UStG.
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