Umsätze kann man in zwei Hauptgruppen unterteilen:
- nicht steuerbare Umsätze und
- steuerbare Umsätze
- steuerpflichtig
- steuerfrei.
- steuerpflichtig
Steuerbare Umsätze: Nach § 1 I Nr. 1 UStG: „Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“
Unter Lieferung versteht man Verschaffung der Verfügungsmacht; § 3 I UStG.
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind: jedes sonstige Tun, Dulden oder Unterlassen § 3 IX UStG.
Ein Unternehmer ist nachhaltig selbstständig und hat eine Einnahmeerzielungsabsicht (nicht Gewinnerzielungsabsicht), § 2 UStG.
Inland ist, in diesem Fall, das Gesamtgebiet der BRD; siehe § 1 II UStG. Unter Entgelt versteht man alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (ohne Umsatzsteuer), s. § 10 I 2 UStG. „Im Rahmen seines Unternehmens“ bedeutet, dass das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers umfasst, § 2 I S.2 UStG
Zur konkreten Aufgabe:
a) nicht steuerbar (nicht „im Rahmen seines Unternehmens“)
b) steuerbar und steuerpflichtig
c) nicht steuerbar (nicht „Unternehmer“)
Beachte: Student, der Nachhilfe erteilt, ist jedoch Unternehmer: möglicherweise aber steuerfrei wegen Kleinunternehmerregelung § 19 UStG (nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG)
d) steuerbar, aber steuerfrei gemäß § 4 Nr. 12a UStG, wenn nicht die Optierungsmöglichkeit nach § 9 UStG gewählt wird
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