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Umsatzsteuer für Bibus - Lösung Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerbefreiung

Kursangebot | Umsatzsteuer für Bibus | Lösung Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerbefreiung

Umsatzsteuer für Bibus

Lösung Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerbefreiung

Umsätze kann man in zwei Hauptgruppen unterteilen:

  • nicht steuerbare Umsätze und

  • steuerbare Umsätze

    • steuerpflichtig

    • steuerfrei.

Steuerbare Umsätze: Nach § 1 I Nr. 1 UStG: „Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“

Unter Lieferung versteht man Verschaffung der Verfügungsmacht; § 3 I UStG.

Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind: jedes sonstige Tun, Dulden oder Unterlassen § 3 IX UStG.

Ein Unternehmer ist nachhaltig selbstständig und hat eine Einnahmeerzielungsabsicht (nicht Gewinnerzielungsabsicht), § 2 UStG.

Inland ist, in diesem Fall, das Gesamtgebiet der BRD; siehe § 1 II UStG. Unter Entgelt versteht man alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (ohne Umsatzsteuer), s. § 10 I 2 UStG. „Im Rahmen seines Unternehmens“ bedeutet, dass das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers umfasst, § 2 I S.2 UStG

Zur konkreten Aufgabe:

a) nicht steuerbar (nicht „im Rahmen seines Unternehmens“)

b) steuerbar und steuerpflichtig

c) nicht steuerbar (nicht „Unternehmer“)

Beachte: Student, der Nachhilfe erteilt, ist jedoch Unternehmer: möglicherweise aber steuerfrei wegen Kleinunternehmerregelung § 19 UStG (nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG)

d) steuerbar, aber steuerfrei gemäß § 4 Nr. 12a UStG, wenn nicht die Optierungsmöglichkeit nach § 9 UStG gewählt wird