Damit Vorsteuer abgezogen werden kann, sind gewisse Voraussetzungen zu beachten:
- persönliche Voraussetzungen und
- sachliche Voraussetzungen.
Zu den persönlichen Voraussetzungen:
Im Regelfall sind nur Unternehmer im Rahmen ihres Unternehmens berechtigt, Vorsteuern abzuziehen (§ 15 I UStG). Dies liegt daran, dass der private Endverbraucher gerade mit der Umsatzsteuer belastet werden soll, er soll diese wirtschaftlich tragen. Unternehmen sind zwar Schuldner der Umsatzsteuer, nicht jedoch Träger und sollen deswegen grundsätzlich Vorsteuern abziehen können. Eine Ausnahme hiervon existiert, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen als Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2a UStG den Vorsteuerabzug beanspruchen (§ 15 IVa UStG).
Dann zu den sachlichen Voraussetzungen:
Je nachdem, welche der drei Haupttatbestände für Umsatzsteuer beim Eingangsumsatz relevant ist, lassen sich unterschiedliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ausmachen, d.h. je nachdem, ob es sich um
empfangene Leistungen (§ 15 I 1 Nr. 1 UStG),
entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 I 1 Nr. 2 UStG) oder
Steuer für innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 I 1 Nr. 3 UStG)
handelt.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung Voraussetzungen Vorsteuerabzug
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung Voraussetzungen Vorsteuerabzug (Wiederholungsfragen zur Umsatzsteuer) aus unserem Online-Kurs Umsatzsteuer für Bibus interessant.