Damit Vorsteuer abgezogen werden kann, sind gewisse Voraussetzungen zu beachten:
- persönliche Voraussetzungen und
- sachliche Voraussetzungen.
Persönliche Voraussetzungen
Im Regelfall sind nur Unternehmer im Rahmen ihres Unternehmens berechtigt, Vorsteuern abzuziehen (§ 15 I UStG). Dies liegt daran, dass der private Endverbraucher gerade mit der Umsatzsteuer belastet werden soll, er soll diese wirtschaftlich tragen. Unternehmen sind zwar Schuldner der Umsatzsteuer, nicht jedoch Träger und sollen deswegen grundsätzlich Vorsteuern abziehen können. Eine Ausnahme hiervon existiert, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen als Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2a UStG den Vorsteuerabzug beanspruchen (§ 15 IVa UStG).
Sachliche Voraussetzungen
Je nachdem, welche der drei Haupttatbestände für Umsatzsteuer beim Eingangsumsatz relevant ist, lassen sich unterschiedliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ausmachen, d.h. je nachdem, ob es sich um
- empfangene Leistungen,
- entrichtete Einfuhrumsatzsteuer oder
- Steuer für innergemeinschaftlichen Erwerb
handelt.
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