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Umsatzsteuer für Bibus - Lösung Bemessungsgrundlage bei Leistungen

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Umsatzsteuer für Bibus

Lösung Bemessungsgrundlage bei Leistungen

Zu unterscheiden ist hier zwischen

Bei entgeltlichen Leistungen ist das Entgelt die Bemessungsgrundlage (§ 10 I UStG). Zum Entgelt rechnet man alles, was der Leistungsempfänger tatsächlich für die an ihn bewirkte Leistung aufwendet.

Bei unentgeltlichen Leistungen wird unterschieden in

  • Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben und
  • sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben.

Bei Lieferungen gleichgestellten Wertabgaben sind der Einkaufspreis oder die Selbstkosten die Bemessungsgrundlage. Bei sonstigen Leistungen gleichgestellten Wertabgaben sind es die entstandenen Kosten.