Fritz Ramdösig erhält den Einkommensteuerbescheid für 2015 am 18.09.2016. Hierin wird eine Einkommensteuerabschlusszahlung in Höhe von 2.500 € festgesetzt. Es stellt sich heraus, dass das Finanzamt rechtsirrtümlich Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 1.500 € nicht als Werbungskosten anerkannt hatte. Herr Ramdösig legt deswegen form- und fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid ein. Bei Anerkennung der 1.500 € als Werbungskosten ergibt sich statt der erwähnten Nachzahlung hingegen eine Einkommensteuererstattung. Mit Mahnung vom 18.12.2016 fordert das Finanzamt Herrn Ramdösig auf, neben der rückständigen Einkommensteuer von 2.500 € auch einen Säumniszuschlag in Höhe von 25 € zu überweisen. Geschieht dies zurecht?
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