ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer für Bibus - Lösung Berechnung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Kursangebot | Einkommensteuer für Bibus | Lösung Berechnung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Einkommensteuer für Bibus

Lösung Berechnung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Von den Einnahmen in Höhe von 68.000 € sind die Werbungskosten abzuziehen. Diese berechnen sich durch folgende Positionen:

  • Fahrtkosten

  • Reparatur- und Abschleppkosten

  • Gewerkschaftsbeiträge

  • Aufwand für Fachliteratur

  • Abschreibung PC

Bei den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist folgendes wichtig.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Es wird hier die einfache Strecke genommen, also nicht „hin & zurück“.

Also rechnet man 43 km·0,3€/km·210 Tage = 2.709 €. Die Reparatur - und Abschleppkosten liegen bei 2800 + 250 = 3.050 €. Die Gewerkschaftsbeiträge betragen 480 € und sind abzugsfähig (§ 9 I 3 Nr. 3 EStG), der Aufwand für Fachliteratur liegt bei 150 €. Die Abschreibung des PC erfolgt linear (§ 9 I 3 Nr. 6 S. 2 EStG, § 7 I EStG), d.h. AB = 2.800/4 = 700 € für ein ganzes Jahr und für einen Monat entsprechend 700/12 = 41,17 €. Damit betragen die Werbungskosten insgesamt 2.709 + 3.050 + 480 + 150 + 41,17 = 6.430,17 €. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit liegen folglich bei 68.000 – 6.430,17 = 61.569,83 €.

Nochmals zusammengefasst:

PositionZwischenberechnungSumme
Einnahmen68.000 €
Werbungskosten
- Fahrtaufwendungen2.709 (= 43*0,3*210)
- Reparaturkosten3.050 (= 2.800 + 250)
- Gewerkschaftsbeiträge480
- Fachliteratur150
- PC58,33 (= 2.800/4)*(1/12)
Summe Werbungskosten6.447,33
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit61.552,67