Diese werden im folgenden Video thematisiert.
Merke
Hierbei werden die Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtet.
Die Basel-II-Regeln bestehen aus drei sog. „Säulen“:
Mindesteigenkapitalanforderungen (= Säule I)
Kreditausfallrisiken,
Marktpreisrisiken und
operationelle Risiken.
bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess (= Säule II)
laufende regelmäßige Überprüfung durch die Bankenaufsicht,
Überprüfung der Risikosteuerung und des Berichtswesens und
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch.
erweiterte Offenlegung (= Säule III)
Eigenkapitalstruktur,
eingegangene Risiken und deren Beurteilung und
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung.
Merke
Im Rahmen der Mindesteigenkapitalanforderungen sollen die Risiken einer Bank stärker bei der Bemessung der Eigenkapitalausstattung berücksichtigt werden.
Es geht bei den Marktpreisrisiken insbesondere um die Quantifizierung und Steuerung von Preisrisiken.
Im Rahmen der operationellen Risiken sind Formeln für die Unterlegung mit Eigenmitteln zu beachten wie z.B.
aufsichtsrechtliche Eigenmittel ≥0,08 x [Summe risikogewichtete Aktiva + 0,125 x (Marktrisiko + operationelles Risiko)].
Im bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess geht es um
laufende regelmäßige Überprüfungen durch die Bankenaufsicht,
die Überprüfung der Risikosteuerung und des Berichtswesens und
Zinsänderungen im Anlagebuch.
Bei der erweiterten Offenlegung geht es um
die Eigenkapitalstruktur,
die eingegangenen Risiken und deren Beurteilung als auch
die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung.
Im nachfolgenden Video behandeln wir zudem die Basel-III-Vorschriften:
Das Kapitel "Aktuelle Eigenkapitalrichtlinien für Banken" ist nun abgeschlossen.
Es folgt das Kapitel "Volkswirtschaftliche Zusammenhänge".
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