Im Rahmen der sog. Basel-II-Vorschriften sind auch Ratings von Bedeutung. Hierbei werden die Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtet, als dies bisher der Fall war. Die Basel-II-Regeln bestehen aus drei sog. „Säulen“:
Mindesteigenkapitalanforderungen (= Säule I),
bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess (= Säule II),
erweiterte Offenlegung (= Säule III).
Mindesteigenkapitalforderungen
im Rahmen der Mindesteigenkapitalanforderungen sollen die Risiken einer Bank stärker bei der Bemessung der Eigenkapitalausstattung berücksichtigt werden.
es geht bei den Marktpreisrisiken insb. um die Quantifizierung und Steuerung von Preisrisiken. Im Rahmen der operationellen Risiken sind Formeln für die Unterlegung mit Eigenmitteln zu beachten wie z.B.
aufsichtsrechtliche Eigenmittel ≥0,08 x [Summe risikogewichtete Aktiva + 0,125 x (Marktrisiko + operationelles Risiko)].
Im bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess geht es um die
laufende regelmäßige Überprüfung durch die Bankenaufsicht,
die Überprüfung der Risikosteuerung und des Berichtswesens sowie um
die Zinsänderungen im Anlagebuch.
Bei der erweiterten Offenlegung spielen
die Eigenkapitalstruktur,
die eingegangenen Risiken und deren Beurteilung als auch
die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung eine Rolle.
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