a) Man unterscheidet folgende Wettbewerbsbeschränkungen:
Kartelle
Preiskartelle,
Submissionskartelle,
Rabattkartelle und
Konditionenkartelle.
marktbeherrschende Unternehmen wegen
Ausbeutungsmissbrauch,
Behinderungsmissbrauch,
Ausschließlichkeitsbedingungen und
Sperrkäufen.
Unternehmenszusammenschlüsse.
b) In marktbeherrschenden Unternehmen könnten folgende Praktiken Anwendung finden:
Ausbeutungsmissbrauch ist möglich, wenn ein Unternehmen Leistungen vorgelagerter Produktionsstufen nicht angemessen entgilt oder aber bei nachgelagerten Stufen für von ihm erbrachte Leistungen „unangemessen hohe“ Gegenleistungen fordert.
Bei Ausschließlichkeitsbedingungen werden z. B. Lieferanten dazu verpflichtet, nur den Marktbeherrscher zu beliefern bzw. nur dessen Erzeugnisse zu führen.
Bei Sperrkäufen ist die Intention, potentielle Konkurrenten daran zu hindern, in den Markt einzutreten. So werden Rohstoffe vom Sperrkäufer nur deswegen gekauft, damit andere nicht zum Zug kommen.
c) Bei Unternehmenszusammenschlüssen unterscheidet man:
Ursachen der Unternehmenskonzentration
Finanzierungsnachteile kleinerer Unternehmen,
Größenvorteile (= economies of scale),
Diversifizierungsvorteile (= economies of scope) und
staatliche Rahmenbedingungen, wie
z.B. Steuersystem oder Patentrecht.
Komponenten des Konzentrationsprozesses
unterschiedliches internes Unternehmenswachstum durch Leistungsdivergenzen,
Marktaustritt von Unternehmen,
Markteintritt neuer Anbieter und
Verdrängung kleinerer Anbieter.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung: Arten von Wettbewerbsbeschränkungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung: Arten von Wettbewerbsbeschränkungen (Wiederholungsfragen) aus unserem Online-Kurs Jahresabschlüsse (Berichterstattung) interessant.
-
Arten von Beschränkungen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Arten von Beschränkungen (Volkswirtschaftliche Zusammenhänge) aus unserem Online-Kurs Jahresabschlüsse (Berichterstattung) interessant.