Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt Folgendes:
grds. Kartellverbot (§ 1 GWB)
Ausnahmebereiche
Konditionenkartelle (§ 2 GWB)
Rabattkartelle (§ 3 GWB)
Art des Kartells | Gegenstand des Kartellvertrags | GWB-Regelung |
Konditionenkartell (§ 2 GWB) | einheitliche Anwendung allgemeiner Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen | Widerspruchskartell, Anmeldepflicht. Wirksam, wenn Kartellamt nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung widerspricht |
Rabattkartelle (§ 3 GWB) | einheitliche Rabattgewährung | Widerspruchskartell, Anmeldepflicht |
Tab. 15: Ausnahmen vom Kartellverbot
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