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Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt Folgendes:

  • grds. Kartellverbot (§ 1 GWB)

  • Ausnahmebereiche

    • Konditionenkartelle (§ 2 GWB)

    • Rabattkartelle (§ 3 GWB)

Art des Kartells

Gegenstand des Kartellvertrags

GWB-Regelung

Konditionenkartell

(§ 2 GWB)

einheitliche Anwendung allgemeiner Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Widerspruchskartell, Anmeldepflicht. Wirksam, wenn Kartellamt nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung widerspricht

Rabattkartelle

(§ 3 GWB)

einheitliche Rabattgewährung

Widerspruchskartell,

Anmeldepflicht

   
   

Tab. 15: Ausnahmen vom Kartellverbot