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Bilanz nach Handelsrecht - Lösung: Rückstellungen II

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Bilanz nach Handelsrecht

Lösung: Rückstellungen II

Der Sachverhalt ist als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten mit rechtlicher Verpflichtung i.S.d. § 249 I HGB zu bilanzieren. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz un der Passivierungspflicht in der Handelsbilanz, ist die Rückstellung ebenfalls in der Steuerbilanz zu passivieren. Die Bewertung der Rückstellung ist auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung (§ 253 I 2 HGB) vorzunehmen. Eine Abzinsung kommt aufgrund der lediglich einjährigen laufzeit der Verpflichtung nicht in betracht. Eine entsprechende vernünftige kaufmännische Beurteilung führt zu einer Rückstellungshöhe von 250.000€ (250 Autos à 1.000€), da die durchschnittliche Garantiezeit der Autos bei 0,5 Jahren liegt. Die durchschnittliche Garantiezeit von einem Jahr ist darin begründet, dass die Autos über das ganze Jahr hinweg kontinuierlich ausgeliefert werden, sodass die Garantiezeit nicht bei jedem Auto in 01 endet.