
Die Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ermöglicht es Steuerpflichtigen, Anschaffungen bis zu einem bestimmten Wert sofort abzuschreiben, wodurch die Komplexität der steuerlichen Gewinnermittlung reduziert und die Liquidität verbessert wird. Diese Regelungen definieren klar, welche Anschaffungen sofort absetzbar sind und fördern so die Investitionsbereitschaft kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch die Sofortabschreibung können die betroffenen Unternehmen ihre Betriebsausgaben effizienter gestalten.