Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2022 hebt die Abzinsungspflicht für bestimmte steuerbilanzielle Verbindlichkeiten auf. Damit wird auf das veränderte Marktzinsniveau reagiert, indem das Gesetz auf Bürokratieabbau und Steuervereinfachungen abzielt. Die Neuregelung reflektiert die geänderte Auffassung des Gesetzgebers zur ökonomischen Last künftiger Verbindlichkeiten. Der Artikel erörtert die bilanziellen Implikationen dieser Änderung und beleuchtet frühere Methoden der Barwertermittlung, was die Interpretation und Anwendung des neuen Rechtsrahmens für die Bilanzierung erleichtert.
Die Bewertungsprinzipien im HGB gewährleisten eine konservative und realistische Darstellung der Unternehmensfinanzen. Sie schützen Gläubiger, indem sie sicherstellen, dass Vermögen nicht über- und Schulden nicht unterbewertet werden. Gewinne werden nur bei tatsächlicher Realisierung ausgewiesen, während Verluste sofort berücksichtigt werden. So wird eine solide Liquiditätsplanung und Vermeidung von überoptimistischen Gewinnausschüttungen ermöglicht.
Der § 266 HGB verlangt eine klare Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz. Hierunter fallen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie der Jahresüberschuss oder -Fehlbetrag. Diese Posten spiegeln die finanzielle Basis und die Risikobereitschaft der Anteilseigner wider. Sie sind entscheidend für die Bewertung der finanziellen Gesundheit und der Selbstfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.
Die Bilanzbuchhalterprüfung ist eine der wichtigsten, aber auch anspruchsvollsten kaufmännischen Weiterbildungen der IHK. Die mündliche Prüfung ist dabei die letzte Hürde, die es für die Teilnehmer kurz vor ihrem Abschluss zum „Geprüften Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ zu überwinden gilt.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
15 Aufgabenstellungen auf IHK-Niveau mit Korrekturservice