Bei den Zinsen aus verbrieften Forderungen geht es insbesondere um festverzinsliche Wertpapiere, Bundesanleihen etc. Der Zinsabschlag ist unabhängig von der Person des Schuldners der Kapitalerträge vorzunehmen. Dies bedeutet insbesondere auch, dass selbst bei Erträgen für verbriefte ausländischen Wertpapiere, die von einer inländischen Zahlstelle geleistet werden, Kapitalertragsteuer einzubehalten ist (§ 43 I 1 EStG, so genannte Depotfälle).
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgabe: Available-for-Sale Wertpapiere
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe: Available-for-Sale Wertpapiere (Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung) interessant.
-
Kalkulatorische Zinsen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Kalkulatorische Zinsen (Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen) aus unserem Online-Kurs Kosten- und Leistungsrechnung interessant.