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Einkommensteuer für Bibus - Kindbedingte Freibeträge

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Einkommensteuer für Bibus

Kindbedingte Freibeträge

Inhaltsverzeichnis

Es existieren nach § 32 VI EStG zwei unterschiedliche Arten von Freibeträgen:

  • Kinderfreibetrag und der
  • Freibetrag für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.

Beim Kinderfreibetrag erhalten die Eltern für jedes Kind, das steuerlich zu berücksichtigen ist, einen jährlichen Kinderfreibetrag in Höhe von 2.586 € (Stand 2020) je Elternteil zur Abdeckung des sächlichen Mindestbedarfs.

Beim Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung erhalten die Eltern für jedes Kind, das steuerlich zu berücksichtigen ist, zusätzlich einen weiteren Freibetrag. Seine Gewährung ist unabhängig von entsprechenden Aufwendungen. Für jedes Kind wird pro Jahr 1.320 Euro als Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Eheleute Christel und Jean-Claude L. aus Kaarst (NRW) haben drei Kinder. Zu Beginn des Veranlagungszeitraums 01 ist das 1. Kind 20 Jahre alt, das 2. Kind ist 17 Jahre und das dritte Kind 6 Jahre.

Das erste Kind lässt sich nicht mehr als „Kind“ berücksichtigen, da es die Altersgrenze von 18 Jahren überschritten hat. Ein möglicher Sondertatbestand nach § 32 IV EStG (Berufsausbildung) liegt nach der Fallschilderung nicht vor. Die Gewährung eines kindbedingten Freibetrags ist also für das erste Kind nicht mehr möglich.

Für das 2. und 3. Kind wird neben dem Kinderfreibetrag ein zusätzlicher Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung gewährt.

Damit erhält man für den Veranlagungszeitraum 01 Kinderfreibeträge je Elternteil in Höhe von 2 (für 2 Kinder) . 2.586 € =5.172 €, darüber hinaus Freibeträge für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung je Elternteil in Höhe von 2 · 1.320 € = 2.640 €. Die Höhe der kindbedingten Freibeträge je Elternteil berechnet sich damit als 5.172 € + 2.640 € = 7.812 €.

Insgesamt stehen dem Ehepaar demnach kindbedingte Freibeträge in Höhe von 15.624 € für die beiden Kinder zu.