Man rechnet folgendermaßen:
Methode
1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
2. Ermittlung des Steuersatz-Einkommens (= zu versteuerndes Einkommen zzgl. dem Progressionvorbehalt unterliegendes Einkommen).
3. Ermittlung des besonderen Steuersatzes (= Einkommensteuer für das Steuersatz-Einkommen aus Schritt 2.
4. Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer (=besonderer Steuersatz·zu versteuerndes Einkommen aus Schritt 1).
Also rechnet man folgendermaßen.
1. Das zu versteuernde Einkommen beträgt laut Aufgabenstellung
zvE = 50.000 €.
2. Hieraus ergibt sich das Steuersatzeinkommen als
Steuersatzeinkommen
= zvE+dem Progressionsvorb. unterl. Einkommen
= 50.000 + 30.000
= 80.000 €.
3. Auf dieses Steuersatzeinkommen würde (!) die Einkommensteuer
ESt = 0,42·80.000 – 8.963,74 = 24.636,26 €
betragen. Der besondere Steuersatz ergibt sich dann als
besonderer Steuersatz = (ESt auf Steuersatzeink.)/Steuer satzeink.
= 24.636/80.000
= 0,30795.
4. Die tarifliche Einkommensteuer erhält man dann schließlich, wenn man diesen besonderen Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen anwendet:
tarifl. ESt = besonderer Steuersatz·zvE
= 0,30795·50.000
= 15.397 €.
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