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Abgabenordnung (für Bibus) - Verspätungszuschläge

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Abgabenordnung (für Bibus)

Verspätungszuschläge

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Verspätungszuschläge sind als Druckmittel gedacht in den Fällen

  • einer verspäteten Abgabe bzw.
  • einer Nichtabgabe

von Steuererklärungen. Das Finanzamt muss diesen Verspätungszuschlag erheben (§ 152 I AO), wenn nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben wurde. Sollte ein gesetzlicher Vertreter die Verspätung zu verschulden haben, so wird dies einem Verschulden des Steuerpflichtigen als gleich angesehen. Der Verspätungszuschlag beträgt vorbehaltlich des Satzes 2 des Absatzes 5, der Absätze 8 und 13 Satz 2 für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.(§ 152 V 1 AO)

Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. (§ 152 V 2 AO)

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenFritz hat seine Steuererklärung für 2019 im Mai 2021 abgegeben. Die festgesetzte Steuer beträgt 10.000 €. Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Das Finanzamt muss einen Verspätungszuschlag in Höhe von
Verspät.zuschlagmax = min{0,0025·festgesetzte Steuer·Anzahl der angefangenen Verspätungsmonate; 25 €·Anzahl der angefangenen Verspätungsmonate}
            = min{0,0025·10.000·3; 25·3}
            = min {75; 75}
            = 75 €
festsetzen.

 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBei Fritz beträgt die festgesetzte Steuer nunmehr 300.000 €, alles andere bleibt gleich. Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungzuschlag liegt bei
Verspät.zuschlagmax = min{0,0025·festgesetzte Steuer·Anzahl der angefangenen Verspätungsmonate; 25 €·Anzahl der angefangenen Verspätungsmonate}
            = min{0,0025·300.000·3; 25·3}
            = min {2.250; 75}
            = 2.250 €.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBei Fritz beträgt die festgesetzte Steuer nunmehr 11.000.000 €, alles andere bleibt gleich. Wie hoch ist der Verspätungzuschlag?

Man rechnet:

Verspät.zuschlag max = min{0,0025·festgesetzte Steuer·Anzahl der angefangenen Verspätungsmonate; 25 €·Anzahl der angefangenen Verspätungsmonate}
            = min{0,0025·11.000.000·3; 25·3}
            = min {82.500;75}
            = 82.500 €.

Allerdings ist der Verspätungszuschlag auf 25.000 € begrenzt (§ 152 X AO). Damit liegt der Verspätungszuschlag wegen dieser Grenze bei 25.000 €.