a) Das zu versteuernde Einkommen von 25.759,45 € befindet sich in der dritten Tarifzone, wir müssen also das z berechnen. Es ist
z = (1/10.000) · (abgerundetes zvE - 14.532)
= (1/10.000) · (25.759 - 14.532)
= (1/10.000) · (11.227)
= 1,1227
Damit gehen wir in die Formel der dritten Tarifzone und rechnen für die (noch nicht endgültige!)
ESt = (212,02 · z + 2.397) · z + 972,79
= (212,02 · 1,1227 + 2.397) · 1,1227 + 972,79
= 3.886,14 €
Dieser Betrag wird noch auf den nächsten vollen €-Betrag abgerundet, d.h. die ESt liegt bei 3.886 €.
b) Das zu versteuernde Einkommen von 72.439,50 € liegt in der vierten Tarifzone. Hiermit ist dann zunächst das x auszurechnen als
x = abgerundetes zvE = 72.439 €. Dieses wird eingesetzt in die Formel der Tarifzone und ergibt als noch nicht endgültige Steuer dann
ESt = 0,42 · x – 8.963,74
= 0,42 · 72.439 – 8.963,74
= 30.424,38 - 8.963,74
= 21.460,64 €
Dieser Betrag wird noch gerundet (§32a I 6 EStG) und ergibt als Einkommensteuerbetrag schließlich ESt = 21.460 €.
c) Das zu versteuernde Einkommen von 300.383,93 € liegt in der fünften Zone, das zugehörige x ist x = 300.383 €. Dies wird eingesetzt in die Formel der fünften Zone, man erhält
ESt = 0,45 · x – 17.078,74
= 0,45 · 300.383 – 17.078,74
= 135.172,35 - 17.078,74
= 118.093,61 €
Dieser Betrag wird abgerundet und ergibt die Einkommensteuer von 118.093 €.
d) Der Betrag von 7.310,85 € liegt noch unterhalb des Grundfreibetrags von 9.408 €, so dass die Einkommensteuer 0 € beträgt (vgl. § 32a I 2 Nr. 1 EStG).
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