a) Bruttoarbeitslohn: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
b) Verlustvortrag: Verlustabzug. Der Verlust aus dem letzten Jahr wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
c) Taxifahrten zur Arbeitsstätte: Werbungskosten (tatsächliche Kosten), § 9 II EStG
d) Abonnement im Schauspielhaus: private Lebensführung.
Beispiel
Dies gilt für den „Normalbürger“. Wenn der Steuerpflichtige allerdings der Intendant eines Schauspielhauses ist, mit anderen Worten, den Theaterbesuch beruflich durchführt, sieht die Sache anders aus…
e) Krankheitskosten: außergewöhnliche Belastung
f) Sozialversicherungsrente: sonstige Einkünfte, § 27 Nr. 1 EStG
g) Spende an amnesty international: beschränkt abzugsfähige Sonderausgabe
h) Schulpflichtige Kinder: Kinderfreibetrag oder Kindergeld, Sonderausgabe für Ersatz- oder Ergänzungsschule
i) Beteiligungserträge aus einer OHG: es handelt sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 I EStG
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