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Internationales Steuerrecht für Bibus - Voraussetzungen

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Internationales Steuerrecht für Bibus

Voraussetzungen

Es kommt eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG in Betracht bei

  • Deutschen,

  • die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in niedrig besteuernde Länder verlegen oder

  • in keinem ausländischen Staat ansässig sind (also ständig wechselnder Aufenthalt) und

  • weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland besitzen und

  • innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tag der Auswanderung mindestens fünf Jahre lang unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren.

Niedrig besteuernde Länder sind solche,

  • bei denen die ausländische Einkommensteuer für einen unverheirateten Steuerpflichtigen bei einem Einkommen von insg. 77.000 € mindestens um ein Drittel niedriger ist als die deutsche Einkommensteuer oder

  • wenn dem Steuerpflichtigen im Ausland eine wesentliche Vorzugsbesteuerung gewährt werden kann. Wenn der Steuerpflichtige allerdings nachweisen kann, dass seine gesamte Einkommensteuer im Wohnsitzstaat mindestens 2/3 der deutschen Einkommensteuer beträgt, so entfällt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland nach § 2 III AStG liegen vor, wenn

  • der Steuerpflichtige gewerbliche inländische Einkünfte hat, weil er zu Beginn des Veranlagungszeitraums Unternehmer oder Mitunternehmer eines inländischen Gewerbebetriebs ist,

  • der Steuerpflichtige über wesentliche inländische Einkünfte von entweder mehr als 30 % der gesamten Welteinkünfte oder mehr als 62.000 € verfügt,

  • der Steuerpflichtige zu Beginn des Veranlagungszeitraums über ein wesentliches inländisches Vermögen verfügt, das entweder 30 % des gesamten Weltvermögens oder 154.000 € übersteigt.