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Einkommensteuer für Bibus - Lösung Veräußerungsfreibetrag

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Einkommensteuer für Bibus

Lösung Veräußerungsfreibetrag

Olli H. erwirbt insgesamt Anteile von

0,6 % + 0,9 % = 1,5 % > 1 %.

Der Grenzwert nach § 17 EStG ist damit überschritten.

Der Sohn Fritz hat zunächst nur 1,4 %/2 = 0,75 % < 1 %, d.h., dass zunächst § 17 EStG für ihn nicht einschlägig ist. Allerdings ist auch § 17 I 4 EStG zu lesen: innerhalb der letzten fünf Jahre hat Fritz seinen Anteil unentgeltlich erworben und der Rechtsvorgänger hatte 1,5 % Anteile inne und fiel somit unter § 17 I 1 EStG. Somit ist der § 17 EStG auch für den Sohn Fritz sehr wohl einschlägig. Sein Gewinn ist damit steuerpflichtig.

Fraglich ist, ob der Veräußerungsverlust geltend gemacht werden kann. Im Veräußerungszeitpunkt ist die Beteiligung lediglich bei 0,75 % < 1 %, aber es ist § 17 II 6 EStG zu lesen, wann nämlich der Veräußerungsverlust nicht zu berücksichtigen ist.

Der § 17 II 6 Buchst. a EStG ist nicht einschlägig, da ein entgeltlicher Erwerb stattfand.

Die Beteiligung fiel unter § 17 I 1 EStG, die Voraussetzungen des § 17 II 6 Buchst. b) S. 1 EStG sind beide erfüllt, da die Anteile nicht innerhalb der gesamten (!) letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung im Sinne von § 17 I 1 EStG gehört haben. Aber: der § 17 II 6 Buchst. b) S. 2, 1. Halbsatz EStG ist Ausnahmetatbestand, weil der Erwerb erst zu einer Beteiligung im Sinne von § 17 I 1 EStG geführt hat. Der Verlust ist insgesamt steuerlich abzugsfähig.