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Einkommensteuer für Bibus - Lösung Veräußerungsgewinn, möglicher Veräußerungsfreibetrag

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Einkommensteuer für Bibus

Lösung Veräußerungsgewinn, möglicher Veräußerungsfreibetrag

Der Veräußerungsgewinn errechnet sich beim ersten Verkauf als


Veräußerungspreis: 200.000 €
- Veräußerungskosten: 8.000,00 €
= Netto-Veräußerungspreis: 192.000 €
- Buchwert Mitunternehmeranteil: 80.000 €
= Veräußerungsgewinn: 112.000,00 €

Für die Frage der Gewährung des Freibetrags sind verschiedene Voraussetzungen zu prüfen:

  • der Steuerpflichtige hat das 55. Lebensjahr vollendet: erfüllt
  • der Freibetrag ist nur einmal im Leben zu gewähren: es ist nicht erkennbar, dass der Freibetrag bisher gewährt wurde.

Beide (persönlichen) Voraussetzungen können also als gegeben angesehen werden.
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ermittelt sich nun folgendermaßen:

PositionRechnungBetrag
Veräußerungsgewinn 112.000 €
Veräußerungsfreibetrag  
höchstmöglicher Freibetrag45.000 € 

abzgl. Kürzung

(= 112.000 - 136.000 = -24.000 < 0)

0 € 
gewährter Freibetrag 45.000 €
steuerpflichtiger Gewinn 67.000 €

Der Veräußerungsfreibetrag wird nur einmal im Leben gewährt (vgl. § 16 IV 2 EStG), wie oben schon erwähnt. Der Veräußerungsgewinn aus dem zweiten Verkauf wird von daher nicht um einen Freibetrag gekürzt und ist in voller Höhe steuerpflichtig. Deshalb gilt:

  • steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn erster Verkauf:

    • 67.000 €

  • steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn zweiter Verkauf:

    • 150.000 €.