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Einkommensteuer für Bibus - Arten des Verlustausgleichs

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Einkommensteuer für Bibus

Arten des Verlustausgleichs

Wir unterscheiden den

  • horizontalen und den
  • vertikalen

Verlustausgleich.

Es können bei jeder der sieben Einkunftsarten grundsätzlich sowohl positive als auch negative Ergebnisse entstehen. Wenn ein negatives Ergebnis (= Verlust) entsteht, so ist dieses grundsätzlich mit anderen positiven Ergebnissen aus anderen der verbliebenen Einkunftsarten zu verrechnen innerhalb ein und desselben Veranlagungszeitraums. Dies kann innerhalb der Einkunftsart geschehen, in welcher der Verlust entstanden ist (= horizontaler = interner Verlustausgleich). Dies kann aber auch zwischen den verschiedenen Einkunftsarten geschehen (= vertikaler = externer Verlustausgleich). Es existieren allerdings Einschränkungen des Verlustausgleichs durch Verlustausgleichsverbote.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer steuerpflichtige Fridolin K. aus Lüneburg erzielt im Veranlagungszeitraum 01 folgende Einkünfte:
Einkünfte aus erster selbstständiger Arbeit                 100.000 €
Einkünfte aus einer anderen selbstständigen  Arbeit   -60.000  €
Einkünfte aus einer dritten selbstständigen Arbeit       -50.000  €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb                                    20.000 €

Beim horizontalen Verlustausgleich (welcher immer dem vertikalen Verlustausgleich vorzugehen hat) werden die positiven sowie negativen Einkünften aus ein und der selben Einkunftsart, hier der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, verrechnet. Man erhält also insgesamt als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit:

100.000 € - 60.000 € - 50.000 € = -10.000 €.

Beim vertikalen Verlustausgleich wird der verbliebene Verlust aus den Einkünften aus selbstständiger Arbeit den positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb gegengerechnet:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb                      20.000 €

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit           - 10.000 €

= Summe der Einkünfte                               10.000 €.