Wir unterscheiden den
- horizontalen und den
- vertikalen
Es können bei jeder der sieben Einkunftsarten grundsätzlich sowohl positive als auch negative Ergebnisse entstehen. Wenn ein negatives Ergebnis (= Verlust) entsteht, so ist dieses grundsätzlich mit anderen positiven Ergebnissen aus anderen der verbliebenen Einkunftsarten zu verrechnen innerhalb ein und desselben Veranlagungszeitraums. Dies kann innerhalb der Einkunftsart geschehen, in welcher der Verlust entstanden ist (= horizontaler = interner Verlustausgleich). Dies kann aber auch zwischen den verschiedenen Einkunftsarten geschehen (= vertikaler = externer Verlustausgleich). Es existieren allerdings Einschränkungen des Verlustausgleichs durch Verlustausgleichsverbote.
Beispiel
Einkünfte aus erster selbstständiger Arbeit 100.000 €
Einkünfte aus einer anderen selbstständigen Arbeit -60.000 €
Einkünfte aus einer dritten selbstständigen Arbeit -50.000 €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 20.000 €
Beim horizontalen Verlustausgleich (welcher immer dem vertikalen Verlustausgleich vorzugehen hat) werden die positiven sowie negativen Einkünften aus ein und der selben Einkunftsart, hier der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, verrechnet. Man erhält also insgesamt als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit:
100.000 € - 60.000 € - 50.000 € = -10.000 €.
Beim vertikalen Verlustausgleich wird der verbliebene Verlust aus den Einkünften aus selbstständiger Arbeit den positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb gegengerechnet:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 20.000 €
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - 10.000 €
= Summe der Einkünfte 10.000 €.
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