a) Wir analysieren
die Verluste aus der gewerblichen Tierzucht,
die Verluste aus den privaten Veräußerungsgeschäften und
die Verluste aus der gewerblichen Tätigkeit.
Zunächst ist zu prüfen, inwiefern die Verluste aus der gewerblichen Tierzucht Berücksichtigung finden können. Es kommt hierbei zu keinem innerperiodischen Verlustausgleich mit anderen Einkünften (§ 15 IV 1 EStG). Interperiodisch allerdings ist ein Verlustausgleich mit Einkünften derselben Art (!) möglich (§ 15 IV 2 , § 10d EStG). Es wird daher ein Verlustvortrag der 20.000 € des Jahres 1 in das Jahr 2 etc. vorgenommen. Die Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht betragen im Jahre 2 damit 0 €, es verbleibt ein Verlustvortrag für 03 in Höhe von 5.000 €. Die Einkünfte in 03 aus gewerblicher Tierzucht liegen damit bei 10.000 – 5.000 = 5.000 €. Folgende Tabelle zeigt den Verlustvortrag speziell der 20.000 € für die Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht für die Jahre 2 und 3.
Position | 1 | 2 | 3 | 4 |
ursprgl. Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht | -20.000 | 15.000 | 10.000 | 5.000 |
Verlustvortrag | -15.000 | 5.000 | ||
Einkünfte (nach Verlustverrechnung) aus gewerblicher Tierzucht | 0 | 0 | 5.000 | 5.000 |
Der Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften ist anders zu verrechnen. Der Verlust aus 02 in Höhe von 3.000 darf nicht innerperiodisch mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden (§ 23 III 8 EStG). Interperiodisch (!) hingegen ist ein Verrechnung mit Gewinnen derselben Art nach Maßgabe des § 10d EStG zulässig (§ 23 III 9 EStG). Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und damit die sonstigen Einkünfte liegen damit im Jahr 01 bei 5.000 – 3.000 = 2.000 €. Die folgende Tabelle hält den Verlustrücktrag nochmals fest:
Position | 1 | 2 | 3 | 4 |
ursprgl. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften | 5.000 | -3.000 | ||
Verlustrücktrag | 3.000 | |||
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften | 2.000 | 0 |
Der Verlust aus dem gewerblichen Unternehmen ist wiederum gesondert zu betrachten. Es gibt hierbei keine Beschränkung des Verlustausgleichs, allerdings ist vorrangig
ein horizontaler Verlustausgleich mit anderen gewerblichen Einkünften, danach erst
ein vertikaler Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften
zu verrechnen. Man rechnet für das Jahr 03 damit zunächst horizontal, d.h. die Einkünfte aus der gewerblichen Tierzucht vermindern den zu verteilenden Verlust:
Verlustausgleich | Position | Betrag in 03 |
Einkünfte aus gewerbl. Einzelunternehmen | -3.000.000 | |
horizontal | (verbliebene) Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht | 5.000 |
= Einkünfte aus Gewerbebetrieb | -2.995.000 | |
vertikal | Einkünfte aus Kapitalvermögen | 3.000 |
= Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte | -2.992.000 |
Es ist also ein Verlust von 2 992.000 € zu verteilen. Die Fragen ist nun, wie genau. Hierzu ist die
zeitliche und die
betragsmäßige Begrenzung
der Verlustberücksichtigung zu beachten.
Zunächst kommt es zu einem Verlustrücktrag in Höhe von 1.000.000 € auf das Jahr 02 (beschränkter Verlustrücktrag). Hiernach erfolgt die Nutzung des Verlustvortrag im Jahr 04 (bzw. Folgejahren), und zwar
unbeschränkt und
beschränkt.
Unbeschränkt werden zunächst nur 1.000.000 € genutzt (§ 10d II 1 EStG). Darüber hinaus kommt es zur beschränkten Nutzung des Verlustvortrags in Höhe von 60 % des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte in 04, also
beschr. VV = 0,6·(Gesamtbetrag der Einkünfte in 04 – 1.000.000)
= 0,6·(2.307.000 – 1.000.000)
= 0,6·1.307.000
= 784.200 €.
b) Es verbleibt ein vortragsfähiger Verlust (der in Folgejahren genutzt werden kann) von
vortragsfähiger Verlust Ende 04 = Verlustvortrag Ende 03 – Verlustrückträge (hier in 02)- genutzte Verlustvorträge(hier in 04)
= 2.992.000 – 1.000.000 - 1.000.000 - 784.200
= 2.992.000 – 2.784.200
= 207.300 €.
c) Schließlich errechnet man durch eine Gesamtbetrachtung auch das Einkommen der einzelnen Jahre.
Position | 1 | 2 | 3 | 4 |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | ||||
a) aus seinem gewerbl. Einzelunternehmen | 500.000 | 1.200.000 | -3.000.000 | 1.300.000 |
b) aus gewerblicher Tierzucht | 0 | 0 | 5.000 | 5.000 |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | 20.000 | 5.000 | 3.000 | 1.002.000 |
sonstige Einkünfte | ||||
a) aus privaten Veräußerungsgeschäften | 2.000 | 0 | ||
= Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte | 522.000 | 1.205.000 | -2.992.000 | 2.307.000 |
Verlustabzug | 1.000.000 (Verlustrücktrag) | 1.000.000 (unbs. Verlustvortrag) | ||
Verlustabzug | 784.200 (bs. Verlustabzug) | |||
Sonderausgaben | 3.000 | 2.000 | 0 | 3.000 |
= Einkommen | 519.000 | 203.000 | 0 | 519.800 |
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