a) Für den Wert des Bezugsrechts B gilt
BR = (Ka – Kn)/(b + 1) = (2.675 – 75)/(12 + 1) = 200.
Der Kurs nach der Kapitalerhöhung ergibt sich als
K = (2.675∙12 + 75∙1)/13 = 2.475.
Hierauf kommt man natürlich auch durch 2.675 – 200.
Da der Kurs der jungen Aktien (der Gratisaktien) null ist, gilt nun
BR = (Ka – Kn)/(b + 1) = (2.475 – 0)/(13 + 1) = 176,79.
b) Man rechnet (2.475∙13 + 0∙1)/14 = 2.298,21 €.
c) Man rechnet
vor Ausgabe der Gratisaktien 280 ∙13/14 = 260,
vor der ordentlichen Kapitalerhöhung 260∙12/13 = 240.
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