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Finanzmanagement - Wechselkredit

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Finanzmanagement

Wechselkredit

WechselKredite werden auch als Diskontkredite bezeichnet. Dabei stellt ein Kreditinstitut einen Betrag für die vorzeitige Einlösung eines Wechsels, der noch nicht fällig ist, zur Verfügung. Für die Zeit vom Ankaufstag bis zum Verfalltag wird dementsprechend ein Kredit gewährt.

Der Verkäufer erhält dabei den Barwert des Wechsels (Wert am Tag des Ankaufs). Hierbei kommt es zu einem Diskont. Dieser stellt die Differenz zwischen dem Barwert des Wechsels und dem Nennwert, also dem Wert des Wechsels am Tag des Verfalls, dar. Der Diskont stellt den Zins der Bank für den vorzeitigen Ankauf des Wechsels dar.

Von Bedeutung ist, dass der Diskont (also die Zinsen), kalendermäßig genau berechnet werden. Es wird die Eurozins-Methode angewendet, d.h. das Jahr wird fiktiv mit 360 Tagen angesetzt.

Beispiel

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P aus Duisburg verkauft am 15.06.2015 seiner Bank einen Wechsel, welcher am 15.09.2015 fällig ist. Die Bank berechnet einen Diskont von 5,2 % p.a., die Wechselsumme beläuft sich auf 20.000 €.

a) Was passiert am 15.06.2015?

b) Was geschieht hingegen am 15.09.2015?

a) P könnte bis zum 15.09.2015 warten und dann den Betrag von 20.000 € von seinem Geschäftspartner einfordern. Wenn er jedoch nicht solange warten kann und das Geld vorher benötigt, hat P die Möglichkeit, den erwähnten Wechsel bei seiner Bank bereits vor Ablauf der Zeit zu verkaufen. Diese bringt die 5,2 % in Abzug. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies 0,052*20.000 = 1.040 € Abzug. Auf den Tag berechnet bedeutet dies bei Anwendung der Eurozins-Methode: 1.040/360= 2,8 €. Die Zinsen vom 15.06. - 15.09.2015 berechnen sich nun auf den Tag genau, also 92*2,8= 257,60 €. P erhält also am 15.06.2015 von seiner Bank den Betrag von 19.742,40 € (20.000-257,6) ausbezahlt. Seine Bank gewährt ihm einen Kredit, da er drei Monate zu früh an sein Geld kommt. Dafür, dass er dieses Geld drei Monate zu früh erhält, bezahlt er daher einen Zins von 257,60 €.

b) Nach dem Ablauf von drei Monaten, also am 15.9.2015, wendet sich die Bank an die im Wechsel genannte Person und fordert von dieser die 20.000 € ein.

 

Merke

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Der Wechselkredit wird also nicht vom Kreditnehmer selbst, sondern vielmehr vom Bezogenen zurückbezahlt.

In einem Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer (= Wechseleinreicher) und Kreditinstitut wird vereinbart, dass das Kreditinstitut bis zu einer festgesetzten Grenze (= Diskontlinie) Wechsel vom Kreditnehmer ankauft (= Wechselobligo). Da lediglich die Möglichkeit zur Wechseleinreichung vereinbart wird, handelt es sich somit zunächst um eine Eventualverbindlichkeit. Bei der irgendwann erfolgenden Wechseleinreichung verkauft der Kreditnehmer dann einen Wechsel an das Kreditinstitut, welches diesem den Barwert des Wechsels gutschreibt. Die Kreditrückzahlung erfolgt schließlich durch Einlösung des Wechsels bei Fälligkeit durch den Bezogenen.