a) Es gibt zwei Möglichkeiten: Wandlungsrecht ausüben oder darauf verzichten.
Ausüben: gebe das Anleihestück im Verhältnis 2:1 hin und zahle 10 €. Dafür erhält man eine Aktie, die zu 35 € notiert.
Verzicht: Vermögen ist 10 € + 2·10 € = 30 €.
Also sollte vom Wandlungsrecht Gebrauch gemacht werden, damit man sich den Vermögensunterschied von 5 € sichert.
b) Zwei Möglichkeiten: nicht wandeln bzw. wandeln. Hieraus ergeben sich zwei Preisuntergrenzen der Wandelschuldverschreibung (= Wandelanleihe).
1. Preisuntergrenze: nicht wandeln, d.h. Barwert aller Zins- und Tilgungsleistungen des Schuldners.
c) 2. Preisuntergrenze: wandeln, d.h. indirekte Beschaffungskosten kleiner oder gleich direkte Beschaffungskosten, d.h. g·P0 + Z = S0 mit Z = 10 € und g = 2/1. Also P0 = 12,50 €.
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