Da Kredite immer ein gewisses Risiko haben, müssen sie gesichert werden. Falls ein Kredit bspw. nicht zurückgezahlt werden kann, hat der Gläuber die Möglichkeit sich dann an der Sicherung zu befriedigen.
Kreditsicherheiten sind nach folgenden Eigenschaften zu systematisieren:
nach der Art der Sicherung
Personalsicherheiten,
Realsicherheiten.
nach der Art der gesicherten Forderung
akzessorische Sicherheiten,
Eine Personalsicherheit ist ein schuldrechtlicher Anspruch eines Unternehmers, bei dem ein Dritter für den Kredit haftet.
Beispiel
Realsicherheiten sind sachenrechtliche Ansprüche eines Versicherungsnehmers bei denen dem Kreditgeber ein Recht am Vermögensgegenstand eingeräumt wird.
Beispiel
Bei akzessorischen Sicherheiten hängen Umfang, Bestand und Dauer der Sicherheit von der gesicherten Forderung ab. D.h., dass eine akzessorische Sicherheit für sich alleine weder begründet noch übertragen werden kann.
Beispiel
Bei Fiduziarischen Sicherheiten ist - jedenfalls nach außen - der Sicherungsnehmer zugleich Inhaber. Er darf allerdings keinen Gebrauch des Sicherungsgegenstandes machen, der über den Sicherungszweck hinausgeht. Auf dieses Innenverhältnis kann sich ein Dritter jedoch nicht berufen.
Beispiel
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