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Finanzmanagement - Kreditsicherungsmöglichkeiten

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Da Kredite immer ein gewisses Risiko haben, müssen sie gesichert werden. Falls ein Kredit bspw. nicht zurückgezahlt werden kann, hat der Gläuber die Möglichkeit sich dann an der Sicherung zu befriedigen.

Kreditsicherheiten sind nach folgenden Eigenschaften zu systematisieren:

  • nach der Art der Sicherung 

    • Personalsicherheiten,

    • Realsicherheiten.

  • nach der Art der gesicherten Forderung

Eine Personalsicherheit ist ein schuldrechtlicher Anspruch eines Unternehmers, bei dem ein Dritter für den Kredit haftet.

Beispiel

Beispiele für Personalsicherheiten sind Garantien und Bürgschaften.

Realsicherheiten sind sachenrechtliche Ansprüche eines Versicherungsnehmers bei denen dem Kreditgeber ein Recht am Vermögensgegenstand eingeräumt wird.

Beispiel

Beispiele für Realsicherheiten sind die Zession von Rechten, die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen und die Verpfändung.

Bei akzessorischen Sicherheiten hängen Umfang, Bestand und Dauer der Sicherheit von der gesicherten Forderung ab. D.h., dass eine akzessorische Sicherheit für sich alleine weder begründet noch übertragen werden kann.

Beispiel

Beispiele für akzessorische Sicherheiten sind Bürgschaften, Verpfändungen und Hypotheken.

Bei Fiduziarischen Sicherheiten ist - jedenfalls nach außen - der Sicherungsnehmer zugleich Inhaber. Er darf allerdings keinen Gebrauch des Sicherungsgegenstandes machen, der über den Sicherungszweck hinausgeht. Auf dieses Innenverhältnis kann sich ein Dritter jedoch nicht berufen.

Beispiel

Beispiele für fiduziarischen Sicherheiten sind die Sicherungsübereignung, die Grundschuld und die Sicherungsabtretung.