Kredite müssen besichert werden, damit für den Fall der Fälle, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, sich der Gläubiger entsprechend an der Sicherheit befriedigen kann. KreditSicherheiten werden nach unterschiedlichen Kriterien systematisiert:
nach der Sicherungsart
Personalsicherheiten
Realsicherheiten
nach der Art der gesicherten Forderung
akzessorische Sicherheiten
Personalsicherheiten sind schuldrechtliche Ansprüche des Unternehmers. Hierbei haftet eine dritte Person für den Kredit.
Beispiel
Eine Realsicherheit ist ein sachenrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers. Dem Kreditgeber wird hierbei ein Recht am Vermögensgegenstand eingeräumt.
Beispiel
Bei einer akzessorischen Sicherheit hängt der Bestand, der Umfang sowie die Dauer der Sicherheit von der gesicherten Forderung ab. Dies bedeutet, dass eine akzessorische Sicherheit für sich alleine weder begründet noch übertragen werden kann.
Beispiel
Bei einer fiduziarischen Sicherheit ist, jedenfalls nach außen, der Sicherungsnehmer zugleich Inhaber der Sicherheit. Nach innen allerdings darf er keinen Gebrauch des Gegenstandes machen, welcher über den Sicherungszweck hinausgeht. Auf dieses Innenverhältnis darf sich eine dritte Person allerdings nicht berufen.
Beispiel
Im Folgenden werden wir die einzelnen Sicherungsarten erläutern.
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