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Finanzmanagement - Verpfändung

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Finanzmanagement

Verpfändung

Das Pfandrecht (oder die Verpfändung) ist das Recht eines Gläubigers, sich zur Sicherung einer oder mehrerer Forderungen aus der Verwertung einer beweglichen Sache oder eines Rechts zu befriedigen. Für den wirksamen Abschluss der Verpfändung ist die Einigung und Übergabe an den Gläubiger erforderlich. Die Verpfändung ist streng akzessorisch, da sie nach Umfang, Bestand sowie Dauer von der gesicherten Forderung abhängt. Zur Verpfändung geeignet sind insbesondere auch handelsrechtliche Dispositionspapiere.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenLager- und Ladescheine, Konnossomente sowie Frachtbriefduplikate sind Beispiele für Verpfändungen.