Beim Dokumenteninkasso handelt es sich ebenfalls um eine Form der Zahlungssicherung. Dem Importeur werden Dokumente ausgehändigt, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft.
der Importeur bezahlt den Gegenwert,
er akzeptiert einen Wechsel oder er gibt ein Zahlungsversprechen ab.
Vorteil der ersten Variante ist, dass der Importeur die Ware erst erhält, wenn er gezählt hat. Der Inkassoauftrag enthält hierbei die Anweisung, bei Aushändigung der Dokumente die Zahlung des Gegenwertes zu fordern. Die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit bis zum Fälligkeitstag existiert hingegen bei der zweiten Variante. Diese Gefahr kann eingedämmt werden, wenn das Kreditinstitut des Importeurs z.B. durch einen Aval auf einen Wechsel eine Garantie zur Einlösung des Inkassos gewährt.
Merke
Vor der Bezahlung darf der Bezogene die Ware nicht besichtigen oder prüfen. Er kann aber die Dokumente bei der vorlegenden Bank einsehen.
Bei Zahlung via Dokumenteninkasso kommt es in der Regel zu folgenden Schritten:
Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur,
Exporteur beauftragt sein Kreditinstitut mit Inkasso, um Zahlung sicherzustellen,
es kommt zu Geschäftsbesorgungsauftrag zwischen Einreichbank und Bank des Importeurs,
vorlegende Bank als Inkassobank legt dem Bezogenen (= Importeur) die notwendigen Dokumente vor,
Importeur bezahlt den Betrag,
es ist zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag (Einlösungsauftrag) zwischen Bezogenen und seiner Bank gekommen.
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