Es handelt sich um eine Form der Zahlungsabwicklung bzw. der Zahlungssicherung, denn dem Zahlungspflichtigen werden unter Mitwirkung eines Kreditinstituts Dokumente ausgehändigt, wenn dieser
den Gegenwert bezahlt (Dokumente gegen Kasse) bzw.
wenn er einen Wechsel akzeptiert (Dokumente gegen Akzept).
Zwischen dem Importeur und dem Exporteur kommt zunächst ein Kaufvertrag zustande. Der Exporteur, der die Bezahlung sichergestellt sehen möchte, beauftragt seine Bank mit dem Inkasso. Zwischen der Einreicherbank und der Bank des Importeurs kommt ein weiterer Geschäftsbesorgungsauftrag zustande. Die vorlegende Bank als Inkassobank legt dem Bezogenen (= Importeur) die notwendigen Dokumente vor. Hierauf bezahlt dieser den Betrag. Es ist also zwischen dem Bezogenen und seiner Bank zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag (= Einlösungsauftrag) gekommen.
Im Folgenden gehen wir auf das spezielle Dokumenteninkasso des „Dokumente gegen Bezahlung" ein.
Der Inkassoauftrag enthält hierbei die Anweisung, bei Aushändigung der Dokumente die Zahlung des Gegenwertes zu fordern.
Expertentipp
- Kaufvertrag zwischen dem Exporteur und dem Importeur,
- Der Exporteur liefert die Ware an den Absendeort
- und erhält hierfür die Dokumente.
- Der Inkassoauftrag wird zusammen mit den Dokumenten vom Exporteur (= Auftraggeber) an die Einreicherbank (= Bank des Exporteurs) weitergegeben.
- Der Inkassoauftrag und die Dokumente werden von der Einreicherbank an die vorlegende Bank (= Bank des Importeurs) weitergegeben.
- Diese legt dem Bezogenen (= Importeur) die Dokumente vor.
- Aufgrund des Einlöseauftrages belastet die vorlegende Bank den Bezogenen mit dem notwendigen Betrag.
- Der Bezogene (= Importeur) legt die Dokumente am Bestimmungsort vor und
- erhält am Bestimmungsort hierfür die Ware.
- Die vorlegende Bank rechnet mit der Einreicherbank den Betrag ab,
- die Einreicherbank schreibt dem Exporteur den Betrag gut.
Merke
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