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Finanzmanagement - Bargeld und Kassengeschäfte

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Finanzmanagement

Bargeld und Kassengeschäfte

Kassengeschäfte (also Barzahlungen) sind besonders wichtig, da Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel ist: Euro-Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (§ 14 Abs. 1 BBankG). Bei Euro-Münzen muss niemand mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung annehmen (Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 974/98). Die Barzahlung erfolgt durch Einigung und Übergabe des Bargeldes.

Hierbei wird Geld in Form von Banknoten und Münzen übergeben. Über diese Transaktion sollte in der Regel eine Quittung ausgestellt werden. Besonders oft kommen Kassengeschäfte im Handels- und Dienstleistungsgewerbe vor, wenn der Endverbraucher eine Privatperson ist.

Merke

Bargeld wird durch Einzahlung auf ein Konto zu Buchgeld.
Durch Auszahlung von einem Konto wird aus Buchgeld Bargeld.

Nachteil von Kassengeschäften ist der Aufwand, der dadurch entsteht, dass das Bargeld sicher aufbewahrt und regelmäßig auf ein Bankkonto eingezahlt werden muss. Der Transport des Bargeldes zur Bank bringt zudem einen hohen Sicherheitsaufwand mit sich. 

Zudem ist Bargeld nicht fälschungssicher und wird nicht verzinst. Darüber hinaus sind die Vorschriften des Geldwäschegesetzes zu beachten.

Merke

EU-Bargeldobergrenze ab 10.07.2027: Wer mit Gütern handelt oder Dienstleistungen erbringt, darf Barzahlungen nur noch bis 10.000 € annehmen oder leisten, auch wenn der Betrag in mehreren zusammenhängenden Zahlungen gezahlt wird (Art. 80 Verordnung (EU) 2024/1624). Nicht erfasst sind Zahlungen zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich handeln, sowie Zahlungen und Einzahlungen in den Räumlichkeiten von Kreditinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern; Beträge über 10.000 € muss das Institut dann aber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden.