Ein Scheck enthält
kaufmännische Bestandteile.
Zu den gesetzlichen Bestandteilen gehören
wesentliche
die Bezeichnung „Scheck“
die unbedingte (!) Anweisung, einen bestimmten Betrag zu bezahlen
Unterschrift des Ausstellers
unwesentliche
Zahlungsort
Ort und Tag der Ausstellung.
Merke
Die kaufmännischen Bestandteile beinhalten
Schecknummer
Beachtung eines Widerrufs (= Schecksperre) hierdurch möglich
Kontonummer des Ausstellers
wichtig für die erforderliche Belastungsbuchung
Bankleitzahl des bezogenen Kreditinstituts
Verwendungszweck
für Mitteilungen an den Zahlungsempfänger
Überbringerklausel
wodurch der Scheck zum Inhaberpapier wird
und er formlos weitergegeben werden kann
Angabe der Schecksumme
namentliche Angabe des Zahlungsempfängers
Aussteller selbst
oder eine dritte Person.
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