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Finanzmanagement - Nichteinlösung, Rückgabe von Schecks

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Finanzmanagement

Nichteinlösung, Rückgabe von Schecks

Durch das bezogene Kreditinstitut besteht in einigen Fällen sowohl die Möglichkeit als auch die Pflicht zur Nichteinlösung des Schecks.

Merke

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Es besteht die Möglichkeit, den Scheck nicht einzulösen, wenn:

  • das Konto des Ausstellers keine ausreichende Deckung aufweist,
  • die Frist zur Vorlegung abgelaufen ist.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, den Scheck nicht einzulösen, wenn:

  • ein rechtzeitig eingegangener Widerruf vorliegt,
  • die Vorlage des Schecks erkennbar ungültig ist,
  • die Unterschrift des Ausstellers nicht der hinterlegten Unterschriftsprobe entspricht.