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Finanzmanagement - Übertragung von Wechseln

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Finanzmanagement

Übertragung von Wechseln

Möglichkeiten der Übertragung von Wechseln

Ein Wechsel muss stets durch Eignung und Übergabe des indossierten Wechsels übertragen werden.

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Arten, auf die ein Wechsel übertragen werden kann:

  • Übergabe zum Einzug an Kreditinstitut
  • Verkauf an Kreditinstitut
    • Diskontierung (hierbei Kreditgewährung, da man Geld schon vor Fälligkeit des Wechsels erhält)
  • Weitergabe an Gläubiger (Leistung erfüllungshalber)

 

Indossament

Ein Wechsel kann durch den Aussteller durch Indossament übertragen werden. Dies kann sowohl an einen Geschäftspartner als auch an ein Kreditinstitut erfolgen. Der Übertragende ist hierbei der Indossant und der neue Wechselgläubiger der Indossatar.

 

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Neue Begriffe:

  • Indossament (= Erklärung an sich)
  • Indossant (= Übertragender)
  • Indossator (= neue Wechselgläubiger)

 

Wird der Wechsel vor dem Verfalltag einer Bank vorgelegt, um hierdurch liquide Mittel zu erhalten, berechnet die Bank neben Spesen einen Wechseldiskont.

Der Berechtigte (also der Aussteller oder auch der Wechselnehmer) erklärt mit einem Indossament, dass der Bezogene bei Fälligkeit nicht an ihn, sondern an einen neuen Wechselgläubiger zahlen soll.

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Funktionen eines Indossament:

  • Garantiefunktion
    • Haftung für Annahme und Zahlung des Wechsel durch den Indossanten wird übernommen.
  • Transportfunktion
    • die Wechselrechte gehen auf den Indossator als neuen Gläubiger des Wechsels über.
  • Legitimationsfunktion
    • durch eine vollständige Indossamentenkette erfolgt ein Nachweis der Rechts des Wechselinhabers.