Die Gewerbesteuer soll als Objektsteuer nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden besteuern, sondern lediglich dessen Gewerbebetrieb. Bei einer reinen Objektsteuer soll es daher unerheblich sein, ob das Ergebnis des Gewerbebetriebs mit Hilfe von Eigen- oder Fremdkapital zustande kam.
Das Ziel einer Objektsteuer wird jedoch nur teilweise erreicht, weil z.B. die Zinsen nicht vollständig hinzugerechnet werden und somit eine vollständige Gleichstellung von eigen- und fremdfinanzierten Betrieben nicht erreicht wird. Daher sagt man, dass die Gewerbesteuer Objektsteuercharakter hat.
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