Die Gewerbesteuer soll als Objektsteuer nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden besteuern, sondern lediglich dessen Gewerbebetrieb. Bei einer reinen Objektsteuer soll es daher unerheblich sein, ob das Ergebnis des Gewerbebetriebs mit Hilfe von Eigen- oder Fremdkapital zustande kam.
Das Ziel einer Objektsteuer wird jedoch nur teilweise erreicht, weil z.B. die Zinsen nicht vollständig hinzugerechnet werden und somit eine vollständige Gleichstellung von eigen- und fremdfinanzierten Betrieben nicht erreicht wird. Daher sagt man, dass die Gewerbesteuer Objektsteuercharakter hat.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Kalkulatorische Zinsen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Kalkulatorische Zinsen (Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen) aus unserem Online-Kurs Kosten- und Leistungsrechnung interessant.
-
Lösung Systematisierung von Steuern
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung Systematisierung von Steuern (Selbstkontrollaufgaben zur Abgabenordnung) aus unserem Online-Kurs Abgabenordnung für Bibus interessant.
-
Beschränkte Steuerpflicht
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Beschränkte Steuerpflicht (Steuerpflicht) aus unserem Online-Kurs Einkommensteuer für Bibus interessant.