Die Anschaffungskosten liegen bei 200.000 €, denn die abziehbare Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten.
Merke
Wenn nichts im Aufgabentext gesagt wird, so kann in Prüfungen davon ausgegangen werden, dass die Unternehmung vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Sollte die Unternehmung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, so wird dies in den Aufgabenstellungen explizit erwähnt.
Nach dem Relevance-Grundsatz wird der volle Jahresbetrag der Abschreibung im Zugangsjahr, also in 00, als Aufwand erfasst. Der recoverable amount ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzgl. der Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Er berechnet sich hierbei als
Recoverable
amount = Max(beizulegender Zeitwert – Verkaufskosten; Nut zungswert)
= (120.000;110.000)
= 120.000 €.
Die folgende Tabelle zeigt die relevante Wertentwicklung:
Jahr | planm.. Abschreib. | vorl. RBW | Fair Value | Zuschreibung | außerplanm. Abschreib. | endgült. RBW |
00 | 13333,33 | - | - | - | 186666,7 | |
01 | 20.000 | 166666,7 | 120.000 | 46666,67 | 120000 | |
02 | 14400 | 105600 | ||||
03 | 14400 | 91200 | ||||
· | . | . | ||||
· | . | . | ||||
· | . | . | ||||
17 | 14400 | 600 | ||||
18 | 600 | 0 |
Im Jahre 00 erfolgt eine monatsgenaue planmäßige Abschreibung von (200.000/10)*(8/12) = 20.000*(2/3) = 13.333,33 €, denn die Maschine wurde im Mai angeschafft. Im zweiten Jahr wird zunächst 20.000 € planmäßig abgeschrieben, was zu einem vorläufigen Restbuchwert von 186.666,66 – 20.000 = 166.666,67€ führt. Der Fair Value liegt bei 120.000 €, weshalb – außerplanmäßig – 46.666,67 € abgeschrieben werden müssen. Der endgültige Restbuchwert liegt am Ende des Jahres 01 damit bei 120.000 €, im Folgenden werden daher 15.000 € planmäßig abgeschrieben über die folgenden acht Jahre.
b) Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung ist am 31.12.03 entfallen. Es muss damit auf den recoverable amount zugeschrieben werden. Bei dem Cost Model sind hierfür allerdings Obergrenze die fortgeführten Anschaffungskosten und damit historische Anschaffungskosten – planmäßige Abschreibungen·4 = 200.000 – (13.333,33 + 20.000 + 20.000 + 80.000 = 120.000 €. Es darf damit maximal auf 120.000 € zugeschrieben werden. Der folgende Plan erläutert das Vorgehen nochmals:
Jahr | planm.. Abschreib. | vorl. RBW | Fair Value | Zuschreibung | außerplanm. Abschreib. | endgült. RBW |
00 | 13.333,33 | - | - | - | 186.666,7 | |
01 | 20.000 | 16.6666,7 | 120.000 | 46.666,67 | 120.000 | |
02 | 14400 | 105.600 | ||||
03 | 14.400 | 91.200 | 0 | 30.000 | 120.000 | |
04 | 200.000 | 100.000 | ||||
05 | 200.000 | 80.000 | ||||
06 | 200.000 | 60.000 | ||||
07 | 200.000 | 40.000 | ||||
08 | 200.000 | 20.000 | ||||
09 | 200.000 | 0 |
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