a) Die Vorsteuern sind nicht Teil der Anschaffungskosten, weil die Unternehmung vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hingegen zu den Anschaffungskosten gehören der Anschaffungspreis abzgl. des Skontos und zzgl. der Transportkosten, weil alle drei Komponenten als Einzelkosten direkt der Maschine zuordenbar sind. Man erhält hiermit Anschaffungskosten (AK) in Höhe von
AK = 80.000 – 0,03·80.000 + 8.000
= 80.000 – 2.400 + 8.000
= 85.600 €.
b) Der Skonto kann nicht abgezogen werden, weil die Bezahlung zu spät erfolgt. Insofern liegen die Anschaffungskosten bei
AK = 80.000 + 8.000 = 88.000 €.
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