a) Die Maschine wird am Ende des Jahres 00 mit ihrem Fair Value in Höhe von 480.000 € bewertet. Die Neubewertungsrücklage liegt bei 80.000 €. Der Buchungssatz lautet:
DR machinery 80.000 € an CR Revaluation surplus 80.000 €.
b) Die Maschine wird über fünf Jahre linear abgeschrieben, insofern kommt es zu einer planmäßigen Abschreibung in Höhe von 480.000/5 = 96.000 €. Die Neubewertungsrücklage wird, solange die Maschine noch zum Anlagebestand der Unternehmung gehört, pro Periode stückweise in die einbehaltenen Ergebnisse (retained earnings) umgebucht. Es kommt insofern hier zu einer Umbuchung der Neubewertungsrücklage in Höhe von 80.000/5 = 16.000 €. Der Endbestand der Neubewertungsrücklage beträgt insofern am Ende des Jahres 2010 dann genau 80.000 – 16.000 = 64.000 €.
c) Die Abschreibungen der Maschine, wenn vorher eine Neubewertungsrücklage gebildet wurde, betragen 96.000 €. Die weiteren Aufwendungen, die entstehen, liegen bei 120.000 €. Also müssen pro Periode 216.000 € durch die Verkaufspreise gedeckt werden. Insofern liegen die Kosten pro Stück bei 216.000 €/20.000 ME = 10,80 €/ME. Wenn der Verkaufspreis also bei 10,80 € pro Stück liegt, so wird die Rücklage am Markt erwirtschaftet. Wenn hingegen die Neubewertung nicht vorgenommen wird, so müssten Abschreibungen in Höhe von 80.000 + 120.000 €, also insgesamt 200.000 € gedeckt werden. Der zugehörige Absatzpreis läge bei 200.000/20.000 = 10 € pro Stück. Insofern liegt hier ein Stückgewinn von 80 Cent vor, für 20.000 Stück beträgt der Gewinn entsprechend 16.000 €. Hierbei handelt es sich aber gerade um die Erhöhung des Eigenkapitals bzw. die Rücklage. Es handelt sich also ohne Steuern um jenen Betrag, der in die Gewinnrücklagen eingebucht wird.